3 Pfeiler

Die Massnahmen der kantonalen Wohnraumentwicklungsstrategie beruhen auf folgenden drei Pfeilern:

Schematische Darstellung der Wohnraumentwicklungsstrategie mittels dreier Säulen
 
  1. Pfeiler: Spezifische Förderung des gemeinnützigen Wohnraumangebots durch Abgabe von Land im Baurecht. Eine Rahmenausgabenbewilligung stellt Mittel für den Erwerb von Arealen und Liegenschaften zur Verfügung. Diese Unterstützung wird vom Kanton gegen die Erfüllung von wohnpolitischen Auflagen, wie z.B. der Belegungsdichte von Wohnraum, zur Verfügung gestellt. Ausserdem gewährt der Kanton Beratung und Steuererleichterungen, damit besonders preiswerter Wohnraum entsteht. 
     
  2. Pfeiler: Direkte Unterstützung von Menschen auf dem Wohnungsmarkt durch finanzielle Unterstützung und Beratung (Subjekthilfe) und durch die Bereitstellung von günstigem Mietwohnraum (Objekthilfe) für besonders benachteiligte Personen. Als besonders benachteiligt gelten insbesondere Personen und Familien, die Anspruch auf Familienmietzinsbeiträge, Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen zur AHV/IV haben und trotz diesen Sozialleistungen keine passende Wohnung finden. 
     
  3. Pfeiler: Verbesserung der Rahmenbedingungen und Schaffung spezifischer Anreize für private Investitionen, die allgemein zu genügend gutem Wohnraum beitragen sollen. Dies beispielsweise durch die Überführung des "Gesetzes über Abbruch und Zweckentfremdung von Wohnraum" (GAZW) in das Wohnraumfördergesetz (WRFG) in revidierter Form.