Beratung zum Initiieren einer Projektentwicklung

Mit der Beratung von Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus im Hinblick auf die Projektierung von Neubauten, Aus- und Umbauten sowie Sanierungen von Mietwohnraum soll das gemeinnützige Wohnraumangebot im Kanton gefördert werden. Die vom Kanton finanzierten Beratungen werden vom "Regionalverband wohnbaugenossenschaften nordwestschweiz" angeboten, stehen aber sämtlichen Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbau (auch Nicht-Mitglieder des Regionalverbands offen) offen.
Pro Fall werden maximal CHF 3'500 eingesetzt, über beide Beratungsangebote für gemeinnützige Wohnbauträger (Massnahme 3.2 und 3.6) besteht ein Kostendach von maximal CHF 70'000 Fr pro Jahr.

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