Bereitstellung von günstigen Mietwohnraum für besonders benachteiligte Personen

Der Kanton stellt kostengünstige Wohnungen bereit und vermietet sie insbesondere an Personen, die Anspruch auf Ausrichtung von Familienmietzinsbeiträgen, Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen zur AHV/IV haben und trotz dieser Sozialleistungen aufgrund ihres soziokulturellen Hintergrunds, der Familiengrösse oder zufolge eingeschränkter bzw. fehlender Wohnkompetenz keine ihren Bedürfnissen entsprechende Wohnung finden.

Die Wohnungen sollen die Notwohnungen der Sozialhilfe entlasten sowie familiengerechtere und länger dauernde Wohnsituationen ermöglichen. Die Sozialhilfe Basel wird für die Vermietung, die Bewirtschaftung, den Betrieb und den Unterhalt des Wohnraums zuständig sein. Die Beschaffung und Instandsetzung der Räumlichkeiten erfolgt durch Immobilien Basel-Stadt.