Unterstützung benachteiligter Personen
Für besonders benachteiligte Personen stellt der Kanton günstigen Wohnraum zur Verfügung. Besonders benachteiligte Personen sind Leute, die Anspruch auf Ausrichtung von Familienmietzinsbeiträgen, Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen zur AHV/IV haben und trotz dieser Sozialleistungen keine passende Wohnung finden.