Unterstützung benachteiligter Personen

Blick vom Gundeldingerfeld Richtung Grosspeter und der Baustelle des Rocheturms

Für besonders benachteiligte Personen stellt der Kanton günstigen Wohnraum zur Verfügung. Besonders benachteiligte Personen sind Leute, die Anspruch auf Ausrichtung von Familienmietzinsbeiträgen, Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen zur AHV/IV haben und trotz dieser Sozialleistungen keine passende Wohnung finden.